Die positive Medikationskontrolle bei der DQHA-Futurity in Aachen geht darauf zurück, dass ein in der Halter-Futurity platziertes Hengstfohlen krankheitsbedingt mit einem Arzneimittel gegen Atemwegserkrankungen, behandelt wurde. Da das betreffende Medikament nach den Wettkampfrichtlinien nicht zugelassen ist, wurde das Futurity-Ergebnis entsprechend korrigiert.
Um diesen spezifischen Fall situationsangemessen bewerten zu können, sind zwei Tatsachen zu berücksichtigen. Die DQHA Futurity ist eine verbandsinterne Zuchtschau – also keine Reitsportveranstaltung. Das bedeutet, dass die einzelnen Verbände intern (orientiert an ihrer Satzung) regeln, wie sie angemessen reagieren. Für diese verbandsinterne Suche nach einer angemessenen Lösung ist entscheidend, ob es im vorliegenden Fall um eine unerlaubte Medikation geht, nicht etwa um vorsätzliches Doping. Anhand eines tierärztlichen Attestes könnte nachgewiesen werden, dass es sich um eine veterinärmedizinisch notwendige Behandlung gehandelt hat, wobei aus Unkenntnis die Relevanz des Medikaments bei einer Medikationskontrolle außer Acht gelassen bzw. der Anzeigepflicht nicht nachgekommen wurde.
Die DQHA nimmt die Sache sehr ernst und möchte ein objektives und faires Management betreiben. Unser Anliegen ist, offen damit umzugehen, ohne übereilte Entscheidungen zu treffen, zumal die Betroffene kooperativ an der Aufklärung des Falles mitarbeitet und sich ausdrücklich zu ihrer Verantwortung bekennt. Preisgelder und Auszeichnungen wurden selbstverständlich aberkannt. Darüberhinaus ist es angezeigt, nichts unangemessen aufzubauschen und niemanden an den Pranger zu stellen, sondern den Sachverhalt sorgfältig zu untersuchen. Dazu gehören die Prüfung der tierärztlichen Bescheinigung zur Medikamentengabe, die Anhörung der Betroffenen, die Berücksichtigung unserer Statuten und eine intensive Diskussion.
Marion Drangmeister und ihre Tochter Nina, die Besitzer des betroffenen Fohlens BB Onlysfirst Edition (P), möchten alle warnen, vor geplanten Turnierstarts die Medikation ihrer Pferde sensibel zu prüfen. Nur so ist zu verhindern, dass besorgte Pferdebesitzer, die ihre Pferde bei Krankheit behandeln lassen zu "Dopingsündern" werden. Vor Turnierstarts empfiehlt es sich, sich im Zweifelsfall nochmals nach den exakten Bestimmungen zu erkundigen und gegebenenfalls eine gesundheitsbedingte Medikation beim Showmanagement anzeigen. Die Dopingbestimmungen sind sehr umfangreich und für den Laien kaum zu überblicken. Selbst einige homöopathische Präparate sind dopingrelevant, erläutert Dr. Matthias Gräber, der Turniertierarzt der Q8, der daher empfiehlt, mit einem Pferd, das medikamentös behandelt wird, besser nicht auf eine Show zu fahren.
Die zeitliche Verzögerung der Information der Öffentlichkeit erklärt sich aus der sorgsamen Untersuchung des Sachverhalts und der Zusammenhänge. Wir bitten dafür um Verständnis.
Quelle: dqha/mk |