Achtung: Neue Transportverordnung (siehe weiter unten)! Am 9. Mai 2009 findet auf dem Hofgut Neumühle (Lehr- und Versuchsanstalt) in Münchweiler ein Seminar "Fachgerechter Transport von Pferden" mit Abschlusstest zur Erlangung des Befähigungsnachweises für den Pferdetransport statt. Hierzu sind alle Pferdezüchter und alle interessierten Pferdehalter ohne Landwirtschafts- oder Pferdewirtschaftsausbildung, die den Befähigungsnachweis anstreben (bei landwirtschaftlicher Ausbildung genügt ein kürzerer Kurs der Kreisverwaltung.) eingeladen.
Die Veranstaltung dauert rund 8 Stunden und umfasst folgende Lehrinhalte:
- Gesetzliche Grundlagen
- Physiologie des Pferdes , Transportfähigkeit, Erste Hilfe etc.
- Pferd und Technik des Transporters mit Praxisdemonstrationen
Kosten: ca. 60 Euro pro Person inkl. Mittagessen
Anmeldung bei der Lehr-und Versuchsanstalt Hofgut Neumühle
Tel: 06302-6030
Telefax: 06302-60350
E-Mail:
info@neumuehle.bv-pfalz.de
Über die EU-Transpotverordnung:
Nach der Verordnung Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den
Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen
sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung
(EG) Nr. 1255/97 (nachfolgend EU- Tierschutztransportverordnung) benötigt
derjenige, der Tiere weiter als 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit
befördert, über einen Befähigungsnachweis gemäß Artikel 17 Abs. 2.
Dieser muss ab dem 05.01.2008 vorliegen und wird nach den Maßgaben des Anhangs
IV der Verordnung erworben. Danach muss der betroffene Personenkreis
einen Lehrgang nach Nr. 2 des Anhangs IV erfolgreich abgeschlossen und eine
von der zuständigen Behörde anerkannte Prüfung zu folgenden Bereichen absolviert
haben:
a) Art. 3 und 4 sowie die Anhänge I und II der VO 1/2005
b) Physiologie von Tieren, insbesondere Fütterungs- und Tränkbedürfnisse,
Verhaltensweisen und Stressbewältigung
c) Praktische Aspekte des Umgangs mit Tieren
d) Auswirkungen des Fahrverhaltens auf das Wohlbefinden der Tiere im
Transportmittel und auf die Fleischqualität
e) Erste Hilfe bei Tieren
f) Sicherheit des mit Tieren umgehenden Personals
Die hier vorgegebenen Schulungs- und Prüfungsinhalte entsprechen mit Ausnahme
von Buchstabe a weitestgehend den Anforderungen des § 13 der seit 1999
geltenden nationalen Tierschutztransportverordnung oder gehen darüber hinaus.
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln
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ISSN 0720-2946
Drucksache 574/07 - 2 -
Da Landwirte, Veterinäre, Tierpfleger und vergleichbare Berufsgruppen aufgrund
ihrer fachlichen Ausbildung die Anforderungen an die Sachkunde nach § 13 der
nationalen Tierschutztransportverordnung für den Transport ihrer Tiere erfüllen,
sollte dies gleichermaßen für die Befähigung im Sinne des Art.17 der EUTransportverordnung
gelten. Zusätzlich müssen sich Landwirte, Veterinäre, Tierpfleger
und vergleichbare Berufsgruppen sowie die Inhaber eines Sachkundenachweises
nach § 13 der nationalen Tierschutztransportverordnung nur die über § 13 der nationalen Tierschutztransportverordnung hinausgehenden Inhalte der
EU-Tierschutztransportverordnung aneignen und dieses belegen.
Nach der geltenden nationalen Verordnung kann die zuständige Behörde nach § 13 Abs. 7 von einer Prüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten absehen, wenn
beispielsweise eine Abschlussprüfung in den Berufen Landwirt oder Tierpfleger
vorliegt. Um unnötigen Verwaltungs- und Kostenaufwand zu verhindern, sieht die Änderungsverordnung vor, diese bewährte Regelung auf den Befähigungsnachweis
nach Artikel 17 Abs. 2 der EU-Verordnung auszuweiten. Damit wird eine europarechtskonforme
Regelung geschaffen, die sowohl den Interessen des Tierschutzes
als auch den Interessen der betroffenen Berufsgruppen Rechnung trägt.