07-06-2009

 

17-10-2009

Mehrwertsteuer: Ermäßigter Satz für Pferde - Kommission erhebt Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland, Österreich, Frankreich und Luxemburg

Die Europäische Kommission hat beschlossen, vor dem Europäischen Gerichtshof Klage zu erheben gegen Deutschland, Österreich, Frankreich und Luxemburg, weil in diesen Ländern ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Pferde und insbesondere auf Rennpferde erhoben wird.

Anhang III der Mehrwertsteuer-Richtlinie enthält ein Verzeichnis der Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Steuersätze angewendet werden können. In dieser Liste enthalten sind Nahrungs- und Futtermittel sowie lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen, überlicherweise für die Zubereitung von Nahrungs- bzw. Futtermitteln verwendete Zutaten und für den Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmter Gegenstände.

Ermäßigte Sätze sind Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz, dass der Normalsatz anzuwenden ist, und die entsprechenden Rechtsvorschriften sind daher recht eng auszulegen. Nicht zulässig sind ermäßigte Sätze für die Lieferung von Haustieren, die als Heimtiere gehalten werden (Hunde, Katzen, Zwergkaninchen, Meerschweinchen, Kanarienvögel usw.) oder von Ponies und Reit- oder Rennpferden, weil diese Tiere nicht für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln bestimmt sind. Der Begriff des Einsatzes in der landwirtschaftlichen Erzeugung, der auf die Lieferung von in einem landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzten Gegenständen abzielt, ist nicht auf die Lieferung von Reit- oder Rennpferden anzuwenden.

Die Kommission hat im November 2008 beschlossen, an Deutschland, Österreich, Frankreich und Luxemburg eine mit Gründen versehene Stellungsnahme zu richten. Da diese Länder ihre entsprechenden Bestimmungen nicht innerhalb der angegebenen Frist geändert haben, wird die Kommission die Angelegenheit vor Gericht bringen. Die Kommission hat den Europäischen Gerichtshof bereits in einer ähnlichen Sache in Bezug auf die Niederlande befasst.

 

 

Quelle: eu