07-06-2009

 

02-01-2010

Wegen infektiöser Anämie Pferde dringend bei der Tierseuchenkasse anmelden



Wegen aktuellen Fällen infektiöser Anämie sollten Pferde dringend bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden, sonst besteht kein Versicherungsschutz. Jeweils Anfang Januar eines Jahres müssen die Bestände vom Pferdehalter (Reitbetrieb, Pensionsbetrieb und privater Halter) turnusmäßig bei der zuständigen Tierseuchenkasse (siehe Liste im Anhang) gemeldet werden.

Bei minimalen Beträgen (kostenlos bis 3 Euro pro Pferd) sind die Leistungen bei den Kassen unterschiedlich. Manche Kassen tragen z.B. die Kosten einer Tupferprobe alle Kassen zahlen bei Tötungsanordnung wie z.B. im aktuellen Fall der infektiösen Anämie.

Übersicht der Tierseuchenkassen:

Tierseuchenkasse Brandenburg
Thüringer Tierseuchenkasse
Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein
Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt
Hessische Tierseuchenkasse
Niedersächsische Tierseuchenkasse
Bayerische Tierseuchenkasse
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Sächsische Tierseuchenkasse
Tierseuchenkasse des Saarlandes
Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern
Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen

 

'Quelle: www.tierseuchenkasse.de