07-06-2009

03-03-2010

Tierseuchenkasse Saarland - nun auch Beiträge für Pferde

Erstmals nach nunmehr 26 beitragsfreien Jahren müssen wieder Beiträge für Pferde erhoben werden. Grund dafür sind in erster Linie die auch von Pferdebesitzern gemäß den gesetzlichen Vorgaben anteilig zu tragenden Transport- und Beseitigungskosten der Tierkörperbeseitigung. In den beitragsfreien Jahren wurden diese Kosten sowie die laufenden Verwaltungskosten durch Einnahmen aus dem Rücklagevermögen des Pferdehaushaltes finanziert.

Weiterhin wird sich die Tierseuchenkasse künftig an der Einrichtung und dem Betrieb der sog. Equiden-Datenbank, die in die zentrale Datenbank HI-Tier eingegliedert wird, beteiligen. Mit der Einführung der neuen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Pferde ändern sich für die Pferdehalter ab dem Jahr 2010 die rechtlichen Anforderungen an die Meldung und Registrierung der Pferde und der Pferdebestände. Davon betroffen ist auch die Tierbestandsmeldung an die Tierseuchenkasse. Danach ist ab 2010 gemäß der Beitragssatzung jeder Pferdebesitzer selbst zur Meldung seiner Pferde bei der Tierseuchenkasse verpflichtet. Der Pferdebesitzer erhält dann auch von uns einen Beitragsbescheid und zahlt seinen Beitrag. Die bisherige Meldepraxis, wonach die Meldung über die Betreiber von Reit- und Pensionsställen oder Reit- und Fahrvereine erfolgen kann, ist künftig nicht mehr möglich. Pferdepensionsbetreiber/-inhaber melden künftig nur noch ihre eigenen Pferde. Diese werden auch gebeten, die Pferdebesitzer, die von Ihnen in der Vergangenheit gemeldet wurden, über diese Neuregelung in Kenntnis zu setzen.

 

In Rheinland-Pfalz ist die Tierseuchenkasse für Pferdehalter in 2010 frei. Dennoch gilt auch hier die Meldepflicht.

 

 

Quelle: www.tsk-sl.de