27-05-2010
Texana 2010 - Umgang mit Infektionskrankheiten

Wie Berlin-Brandenburg Quarter Horses (BBQH) Schünow über die Regionalgruppenseite der DQHA Berlin-Brandenburg am 21.05. mitteilte, wurde ein Pferd mit positivem Druse-Abstrich in die Tierklinik gebracht. Das komplette Anschreiben finden Sie hier: http://www.dqha.de/uploads/media/BBQH_Info-21-05-2010.pdf. Vielen Dank an BBQH für die sofortige und umfassende Information aller potentiell Betroffenen!
Nach Klärung mit dem zuständigen Amtstierarzt gibt es derzeit allerdings keinen Grund, deswegen die Veranstaltung Texana abzusagen. Wir möchten alle Teilnehmer an dieser Stelle nochmals auf die allgemeinen Turnierbedingungen hinweisen, nach denen nur Pferde aus Beständen ohne Infektionskrankheiten an den Veranstaltungsort gebracht werden dürfen.
Um den noch schwankenden Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, die möglichen Risiken besser einschätzen zu können, hat sich das Show Management entschlossen, für Nachnennungen bis zum 28.05.2010 (Poststempel) keine Nachnenngebühren zu erheben.
Für den Umgang mit Erkrankungen eines genannten Pferdes gelten die allgemeinen Turnierbedingungen, nach denen Startgelder teilweise zurückerstattet werden. Hiermit versichert das Show Management die freiwillige Gleichbehandlung von Erkrankungen mit der Ausnahmesituation der Infektionskrankheit am Standort des Pferdes - d.h. ist ein genanntes Pferd an einem Standort mit ausgebrochener Infektionskrankheit eingestellt und kann deswegen nicht vom Hof, werden die Startgelder gemäß Turnierbedingungen wie bei einer Erkrankung oder Lahmheit erstattet. Voraussetzung dafür ist wie bei einer Erkrankung Vorlage eines tierärztlichen Attests vor Show-Beginn am Freitag, 04.06.2010 08:30.
Für Rückfragen steht die Meldestelle gerne zur Verfügung:meldestelle@texana2010.horseshow-service.de
Quelle: dqha.de
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