28-12-2012 DQHA - Außerordentliche JHV mit Abstimmung über neue Zuchtbuchordnung Einladung zur außerordentlichen Jahreshauptversammlung 2013 Samstag, 23. Februar 2013 - 15.00 Uhr, Tagungsort: RAMADA Hotel Bad Soden, Königsteiner Straße 88, 65812 Bad Soden Tagesordnung: (1) Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Hubertus Lüring (2) Vorstellung der neuen DQHA Zuchtbuchordnung durch Dr. Bärbel Klein und Beschluss (3) Beschluss über die Grundsätze des Ursprungszuchtbuches der American Quarter Horses Die Erklärung zu den Gründen der Änderung, die geänderte Zuchtbuchordnung und die Grundsätze des Ursprungszuchtbuches finden Sie unten im Text sowie anbei. Ich würde mich freuen, wenn viele DQHA Mitglieder die Gelegenheit nutzen würden sich über die Neuerungen zu informieren und diese wichtigen und zukunftsträchtigen Entscheidungen im Bereich „Zucht“ mitzutragen. DQHA e.V. Hubertus Lüring, Gründe für die Änderung und wichtige Informationen zur außerordentlichen Jahreshauptversammlung am 23.02.2013Liebe Mitglieder, bereits auf der letzten Mitgliederversammlung haben die innerhalb der DQHA für die Zuchtbuchordnung verantwortlichen Personen (der Zuchtausschuss mit seinem Obmann und der Zuchtleiter) bei der Vorstellung der dann verabschiedeten, zur Zeit gültigen Zuchtbuchordnung darauf hingewiesen, dass wir uns darauf einstellen müssten, auch diese aktuelle Fassung künftig regelmäßig auf neuen Änderungs- oder Anpassungsbedarf prüfen zu müssen. Diese Situation ist nun eingetreten. Die DQHA wird im Jahr 2013 nicht nur vor der Aufgabe stehen, sich einer umfassenden Überprüfung ihrer Tätigkeit durch die staatliche Aufsichtsbehörde zu stellen, sondern auch ihre Verlängerung als staatlich anerkannter Zuchtverband beantragen zu müssen. Von der für die Bearbeitung unseres Antrages zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde wurden wir daher vorbereitend mit der rechtlich notwendigen Aufgabenstellung versehen, neben der Zuchtbuchordnung auch die „Grundsätze des Ursprungszuchtbuches“ zu formulieren und diese beiden Regelwerke aufeinander abzustimmen. Unter Beachtung der sich aus derzeitigen Gesetzeslage ergebenden Erfordernisse sind also schnellst möglich drei Schritte zu tun: Überarbeitung und Anpassung unserer Zuchtbuchordnung, das Verfassen von “Grundsätzen des Ursprungszuchtbuches“, die bisher noch nicht formuliert wurden, und schließlich die Abstimmung der beiden Regelwerke aufeinander, da sie eine rechtliche Wechselwirkung haben. Beide Regelwerke werden - vorausgesetzt sie können von der DQHA zeitnah beschlossen werden - von der für uns zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde in Bayern allen anderen Bundesländern zur Billigung zugeleitet. Erst danach ist eine abschließende Genehmigung der Zuchtbuchordnung durch unsere Aufsichtsbehörde möglich. Und erst nach dieser Genehmigung können wir unter Bezugnahme auf die dann (hoffentlich) genehmigten Regelwerke die Verlängerung unserer staatlichen Anerkennung beantragen. Sie sind also eine „Mitvoraussetzung“. Die Änderungen im neuen Entwurf der Zuchtbuchordnung gehen allerdings über das rechtlich unbedingt Notwendige hinaus. So verfolgt der neue Entwurf zwei weitere Ziele. Vorrangig verfolgt der Entwurf das Ziel, das Züchten von Quarter Horses noch interessanter zu machen. So bietet die stärkere Untergliederung der Zuchtpopulation in nunmehr acht Zuchtbuchabschnitte unter anderem die Chance, ein viel größeres Spektrum von Leistungen und Erfolgen anzuerkennen, egal ob sie beispielsweise nun aus Zuchtschauen, Futurityerfolgen oder Erfolgen im Rahmen von AQHA-Shows resultieren. Wir hoffen so, möglichst vielen Züchtern - egal welche individuellen Zuchtziele sie innerhalb des Spektrums der Zucht von Quarter Horses verfolgen und unabhängig vom Schwerpunkt ihres züchterischen Denkens und Handelns - den Weg zu ebnen, sich leichter in unseren Zuchtverband integrieren zu können. Daneben wurde die Kritik aus den Reihen der Mitglieder aufgegriffen, die Zuchtbuchordnung sei an manchen Stellen nur schwer lesbar und sie solle deutlicher und verständlicher formuliert werden. Dies wundert wenig, wenn man in der derzeitigen Fassung für die Beschreibung des Hengstbuches I (S.16 ZBO) 181 Worte allein bis zum ersten Punkt - und der ist noch falsch gesetzt, denn der Satz geht noch mit „und“ weiter - lesen muss. Wir hoffen, auch diesem Anliegen hinreichend Rechnung getragen zu haben. Nach diesen Ausführungen wird man leicht einsehen, dass besondere Eile geboten ist. Daher haben sich Zuchtleitung, Zuchtausschuss und Vorstand dazu entschlossen, beide Regelwerke als Entwurf bereits jetzt zu veröffentlichen und sie auf einer außerordentlichen Hauptversammlung im Rahmen der Convention am 23.02.2013 zur Abstimmung zu stellen. Hubertus Lüring
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