13-11-2013 Wichtig: Equidenpass für Fohlen im Geburtsjahr beantragen! Ist der süße American Quarter Horse Nachwuchs erst einmal auf der Welt, haben Züchter oft nur Augen für den neuen Erdenbürger und auch alle Hände voll zu tun mit der Versorgung und ersten Erziehung. Doch die Formalitäten sollten in keinem Fall vergessen werden. Zwei wichtige Dokumente müssen im Geburtsjahr beantragt werden: 1. Das Certifitcate of Registration (bei der AQHA)... Ist das Fohlen geboren, sollte der Züchter schnellstmöglich die Geburt bei der AQHA in Form des Fohlenantrags (Registration Application) bekannt geben. Jedes American Quarter Horse wird bei der AQHA in Texas registriert und erhält von dort Papiere in Form des Certificate of Registration. Parallel dazu muss die Geburt über die Geburtsmeldung bei der DQHA Website dem deutschen Verband, der DQHA, gemeldet werden. Dies geht schnell und einfach über das Online-Formular. 2. ...und der Equidenpass (bei der DQHA). Gleichzeitig können Sie bereits bei der DQHA einen Transponder bestellen. Sobald dieser bei Ihnen ankommt, vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Tierarzt, der den Microchip setzt und mit Ihnen gemeinsam den Equidenpassantrag ausfüllt. Diesen senden Sie gemeinsam mit einer Kopie des Certificate of Registration (CoR), Vorder- und Rückseite, an die DQHA. Haben Sie das CoR von der AQHA noch nicht zurück erhalten, reichen Sie dieses so schnell wie möglich nach. Erst dann kann der Equidenpass ausgestellt werden. WICHTIG: Für ein Fohlen aus der ersten Jahreshälfte muss der Pass bis spätestens 31. Dezember beantragt werden, für Fohlen aus der zweiten Jahreshälfte gilt eine Frist von sechs Monaten nach dem Abfohltermin. Die Einhaltung der Fristen für die Erstellung des Equidenpasses ist extrem wichtig. Bitte beachten Sie, dass im Equidenpass nur das Druckdatum festgehalten werden darf. Das bedeutet, dass die Zeitspanne, die zwischen diesem und dem Geburtstag des Fohlens liegt für die Erstellung eines Originalpasses oder eines Duplikats ausschlaggebend ist. Nur so kann für das Fohlen ein Original-Equidenpass erstellt werden, in dem der Lebensmittelstatus gewählt werden kann. Nach der Deadline kann das Pferd nur noch ein Duplikat bekommen, das automatisch den Status „nicht für den menschlichen Verzehr geeignet“ enthält. Neben dieser Konsequenz kann es empfindliche Strafen nach sich ziehen wenn man ein Pferd ohne Equidenpass transportiert, verkauft oder zur Zucht einsetzt. Sollten Sie bis jetzt noch keinen Equidenpass für Ihr Fohlen beantragt haben, holen Sie dies bitte schnellstmöglich nach, damit der Pass noch in diesem Jahr ausgestellt werden kann! Ausführliche Informationen und alle benötigten Formulare zum Download finden Sie in unserem Formularservice unter Papiere beantragen.
Quelle: dqha.de |